Hygieneüberwachung
Hygieneüberwachung
Das Ziel der Hygieneüberwachung ist die Förderung der Hygiene und Verringerung des Infektionsrisikos in öffentlichen Einrichtungen. Dies beinhaltet u.a. die Besichtigung der Objekte, Beratung der Mitarbeiter in hygienischen Belangen und Unterstützung bei anstehenden Problemen.
Hygieneüberwachung erfolgt in...
Bereich 1:
Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in Kontakt kommen, begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Von großer Bedeutung ist deshalb die Einhaltung der Hygieneregeln für die Infektionsprävention.
(Lesen Sie dazu: Impfkalender, Wiederzulassungsrichtlinien)
- Kindertagesstätten
- Kinder- und Jugendheime
Bereich 2:
- Friseur, Kosmetik, Fußpflege
- Körperkunst
- Medizinische Einrichtungen
- Justizvollzugsanstalt
- Pflege- und Betreuungswohneinrichtungen (Heime)
- Bestattungswesen
Bereich 3:
- Schul- und Bildungseinrichtungen
- Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Sporthallen, Sportanlagen
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Hotel, Herbergen, Pensionen, Zimmervermietungen
- Abfall- und Abwasseranlagen
Bereich 4:
- Trinkwasser
- Schwimm- und Badewasser
- Campingplätze
- Fitnessbereiche
- Saunen