Ausbildungsförderung Beratung
Volltext
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansonsten gibt es an vielen Hochschulen Beratungsangebote der Studierendenvertretungen.
Rechtsgrundlage(n)
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Die Allgemeine BAföG-Beratung beantwortet Ihre Fragen zu den Antragsformularen und hilft Ihnen beim Ausfüllen oder Ergänzen der Formulare. Sie erhalten Auskunft über benötigte Unterlagen und Dokumente zum Antrag. Außerdem werden Sie über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informiert.
Bearbeitungsdauer
keine
Frist
keine
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Zuständige Stelle
jeweiliges Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/ der kreisfreien Stadt
Teaser
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bzw. Ihre Studierendenvertretung berät Sie individuell zu Fördermöglichkeiten.