Umweltmedizin
1. Abschnitt
Umweltmedizin – ist die Wissenschaft und Lehre von der Epidemiologie und Diagnose umweltbedingter Erkrankungen beim Menschen und der Abklärung der sie verursachenden umweltbedingten Faktoren. Man kann eine individualmedizinische „klinische“ Umweltmedizin und eine bevölkerungsbezogene „präventive“ Umweltmedizin unterscheiden. Das Fachgebiet Hygiene und Umweltmedizin vertritt vor allem den präventiven Schwerpunkt.
Was können wir als Abteilung des Gesundheitsamtes tun?
• Präventiver Schutz der Bevölkerung im Rahmen von Umwelt-
und Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen, Flächennutzungsplänen, Lärmminderungs- sowie Luftreinhalteplänen
• Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Umweltmedizinern und Untersuchungsstellen
• Ausarbeitung fachbezogener Stellungnahmen
• Einzelfallberatung zur Abklärung eines möglichen Zusammenhanges umweltbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen Schwerpunkte sind u.a.
- Abfall, Abwasser, Altlasten
- Trinkwasser , Badewasser
- Innenraumluftprobleme im Wohnbereich und in Gemeinschaftseinrichtungen
- elektromagnetische Felder
- Lärmbelastung
- Ozonbelastung
Wo sind uns Grenzen gesetzt?
• Über eine Beratung hinausgehende kostenpflichtige Laboranalysen können entsprechend
weitervermittelt werden.
• Gesundheitsuntersuchungen am Patienten werden vom behandelnden Arzt übernommen. Im
Bedarfsfall werden mögliche Untersuchungsmethoden mit dem Arzt abgestimmt.
• KEINE Gutachtertätigkeiten