Gewerbetreibende, Führungszeugnis

1. Abschnitt

Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in d. Gewerbebehörde eine Auskunft aus d. Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beantragen. Im Register werden u.a. rechtskr. Entscheidungen d. Strafgerichte/Verwaltungsbehörden eingetragen. Ob und wie lange Vorstrafen im Register gespeichert o. Auskünfte erteilt werden, ergibt sich aus d. BundeszentralregisterG. Bei d. Gewerbebehörde wird d. Antrag auf Erteilung eines Führungszeugn. gestellt, die Bearbeitung erfolgt im Bundesjustizamt Bonn.
 
Gebühr: 13,00 € zu zahlen bei Beantragung (eine Bezahlung mit EC Karte ist möglich).
 
Bearbeitung: In der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) sofort sowie im Bundesamt für Justitz Bonn ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen:
• Gültiges Personaldokument
• Formloser Antrag mit den persönlichen Daten des Antragstellers, mit dem Grund der 
  Beantragung (z.B. Erlaubnisverfahren) und dem Adressaten des Auszuges (z.B. direkt zu einer  
  Behörde)
 
Antragstellung: schriftlich
 
Rechtsgrundlagen: Bundeszentralregistergesetz