Heilpraktikerprüfung
1. Abschnitt
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
- die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
-
das 25. Lebensjahr vollendet haben
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mindestens einen Volks- oder Hauptschulabschluß vorweisen können
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die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
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sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Im Land Brandenburg finden die Überprüfungen zentral im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam statt, es gibt einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiten:
-
am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01.12. bis 31.12. des Vorjahres) -
am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01.07. bis 31.07. des laufenden Jahres)
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Hauptwohnsitz zuständigem Gesundheitsamt im Land Brandenburg.
Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig gem. Pkt. 7.14.2 der GebOMGS:
- Erlaubniserteilung nach Kenntnisstandsprüfung 189,00 €
- Ablehnungsbescheid 94,50 €
- Erlaubniserteilung nach Prüfung der Aktenlage 294,00 €
- Ablehnungsbescheid nach Aktenlage 147,00 €
- Schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung 554,00 €
- Mündlich-praktischer Teil der Kenntnisüberprüfung 487,00 €
Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Antragshinweisen.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr