Heilpraktikerprüfung
1. Abschnitt
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
- die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
- die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
-
das 25. Lebensjahr vollendet haben
-
mindestens einen Volks- oder Hauptschulabschluß vorweisen können
-
die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
-
sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Im Land Brandenburg finden die Überprüfungen zentral im Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam statt, es gibt einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiten:
-
am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01.12. bis 31.12. des Vorjahres) -
am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01.07. bis 31.07. des laufenden Jahres)
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Hauptwohnsitz zuständigem Gesundheitsamt im Land Brandenburg.
Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig gem. Pkt. 7.14.2 der GebOMGS:
- Erlaubniserteilung nach Kenntnisstandsprüfung 189,00 €
- Ablehnungsbescheid 94,50 €
- Erlaubniserteilung nach Prüfung der Aktenlage 294,00 €
- Ablehnungsbescheid nach Aktenlage 147,00 €
- Schriftlicher Teil der Kenntnisüberprüfung 554,00 €
- Mündlich-praktischer Teil der Kenntnisüberprüfung 487,00 €
Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Antragshinweisen.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.