Jugendhilfe im Strafverfahren

1. Abschnitt

Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung junger Menschen
  • Empfehlungen zur Beendigung von Verfahren an Gericht und Staatsanwaltschaft
  • Beratung und Vermittlung junger Menschen bei der Erfüllung gerichtlicher Weisungen bzw. Auflagen
  • Kontrolle der Erfüllung gerichtlicher Weisungen bzw. Auflagen innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Frist und Information darüber an das Gericht
  • Kontaktgestaltung und Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden


Rechtsgrundlagen: SGB VIII, JGG