Einbürgerung
Einbürgerung Online-Antrag
Informationen zur Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
auf Antrag.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22.07.1913
(RGBl.I S.583-BGBl.III 102-1) in der derzeit geltenden Fassung.
Voraussetzungen
- einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel besitzen, der Sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt;
- sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten oder
- sich seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und gleichzeitig seit mindestens 2 Jahren in bestehender Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen leben;
- in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten;
- über eine ausreichende Alterssicherung und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen;
- über gute Deutschkenntnisse verfügen;
- über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen;
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind;
- sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Antragstellung
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag von dem/den gesetzlichen
Vertreter/n zu stellen.
Für minderjährige Kinder besteht die Möglichkeit der Miteinbürgerung, wenn die
Einbürgerung gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil erfolgt.
Die Antragstellung kann persönlich (zu den Sprechzeiten nach vorheriger Terminbuchung), durch Abgabe der Antragsunterlagen im verschlossenen Umschlag am Empfangstresen des Rathauses, auf dem Postweg oder online erfolgen. Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; gleichzeitig wird Ihnen Ihr Aktenzeichen mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind für die Beantragung einer Einbürgerung erforderlich:
- ein gültiges Personaldokument (Reisepass);
- gültiger ausländerrechtlicher Aufenthaltstitel;
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde über den Zeitraum des erforderlichen Mindestaufenthalts;
- urkundlicher Nachweis der Geburt (Geburtsurkunde);
- urkundlicher Nachweis des Familienstandes (je nach Sachverhalt Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten);
- Einkommensnachweise;
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Zertifikat „Deutsch als Fremdsprache" Kompetenzstufe B 1; Nachweis des Schulbesuchs in Deutschland);
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden deutschen Schule );
- Nachweis ausreichender Alterssicherung;
- Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes)
Je nach Sachlage werden ggf. weitere Unterlagen benötigt.
Gebühren
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 StAG
- 255,00 € für die Einbürgerung einer Einzelperson
- 51,00 € für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes.
- 191,00 € für die Einbürgerung einer Einzelperson
- 38,00 € für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes
erhoben, die nach Abschluss des Verfahrens auf die Gesamtgebühr angerechnet
wird.
Verfahrensablauf/Verfahrensdauer
Die Aufnahme der Prüfung/Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags aufgenommen wird, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und über die weitere Verfahrensweise informiert (ggf. erforderliche Ergänzung/Aktualisierung von Unterlagen, Gebührenzahlung, persönliche Vorsprache zwecks Unterschriftsbeglaubigung ... ).
Aufgrund des seit mehreren Jahren anhaltenden enorm hohen Antragsaufkommens im Bereich Einbürgerungen kann die Wartezeit von der Antragstellung bis zur Einbürgerung gegenwärtig ca. 2,5 bis 3 Jahre betragen. Wir bitten Sie, von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, da dies zu weiteren Verzögerungen in der Bearbeitung führt.