Einbürgerung
Einbürgerung Online-Antrag
Informationen zur Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
auf Antrag.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22.07.1913
(RGBl.I S.583-BGBl.III 102-1) in der derzeit geltenden Fassung.
Voraussetzungen
- einen ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel besitzen, der Sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt;
- sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten oder
- sich seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und gleichzeitig seit mindestens 2 Jahren in bestehender Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen leben;
- in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu bestreiten;
- über eine ausreichende Alterssicherung und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen;
- über gute Deutschkenntnisse verfügen;
- über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen;
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind;
- sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Antragstellung
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag von dem/den gesetzlichen
Vertreter/n zu stellen.
Für minderjährige Kinder besteht die Möglichkeit der Miteinbürgerung, wenn die
Einbürgerung gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil erfolgt.
Die Antragstellung kann persönlich (zu den Sprechzeiten nach vorheriger Terminbuchung), durch Abgabe der Antragsunterlagen im verschlossenen Umschlag am Empfangstresen des Rathauses, auf dem Postweg oder online erfolgen. Nach Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; gleichzeitig wird Ihnen Ihr Aktenzeichen mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind für die Beantragung einer Einbürgerung erforderlich:
- ein gültiges Personaldokument (Reisepass);
- gültiger ausländerrechtlicher Aufenthaltstitel;
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde über den Zeitraum des erforderlichen Mindestaufenthalts;
- urkundlicher Nachweis der Geburt (Geburtsurkunde);
- urkundlicher Nachweis des Familienstandes (je nach Sachverhalt Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten);
- Einkommensnachweise;
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Zertifikat „Deutsch als Fremdsprache" Kompetenzstufe B 1; Nachweis des Schulbesuchs in Deutschland);
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden deutschen Schule );
- Nachweis ausreichender Alterssicherung;
- Nachweis ausreichenden Krankenversicherungsschutzes)
Je nach Sachlage werden ggf. weitere Unterlagen benötigt.
Gebühren
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 StAG
- 255,00 € für die Einbürgerung einer Einzelperson
- 51,00 € für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes.
- 191,00 € für die Einbürgerung einer Einzelperson
- 38,00 € für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes
erhoben, die nach Abschluss des Verfahrens auf die Gesamtgebühr angerechnet
wird.
Verfahrensablauf/Verfahrensdauer
Die Aufnahme der Prüfung/Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags aufgenommen wird, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und über die weitere Verfahrensweise informiert (ggf. erforderliche Ergänzung/Aktualisierung von Unterlagen, Gebührenzahlung, persönliche Vorsprache zwecks Unterschriftsbeglaubigung ... ).
Aufgrund des seit mehreren Jahren anhaltenden enorm hohen Antragsaufkommens im Bereich Einbürgerungen kann die Wartezeit von der Antragstellung bis zur Einbürgerung gegenwärtig ca. 2,5 bis 3 Jahre betragen. Wir bitten Sie, von zwischenzeitlichen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, da dies zu weiteren Verzögerungen in der Bearbeitung führt.
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.