Schwangerenberatung in finanziellen Notsituationen
1. Abschnitt
- Information und Beratung zu sozialen Fragen sowie Ämter- und Behördenangelegenheiten
- Beantragung und Beratung zu finanzieller Hilfe in Notsituationen
- Psychosoziale Begleitung in Konfliktsituationen
- Vermittlung zur Hebammenhilfe vor und nach der Geburt
Gebühr: keine
Termin: nach Absprache entsprechend Kontaktdaten
Zusätzliche Hinweise:
Stiftungsanträge müssen vorgeburtlich gestellt werden, Terminvereinbarung erforderlich
Rechtsgrundlagen: auf finanzielle Unterstützung seitens der Stiftung beseht KEIN Rechtsanspruch, Mutterschutzgesetz
allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |