Flugwesen Starts und Landungen

1. Abschnitt

Gilt in der Regel für Hubschrauberstarts und -landungen außerhalb von Flugplätzen. Zur Erteilung der entsprechenden Erlaubnis benötigt die zuständige obere Luftfahrtbehörde (hier: gemeinsame obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) eine durch den Antragsteller einzureichende Unbedenklichkeitserklärung der Kommune, in der der Start- und Landeplatz liegt.

Gebühr: 20,00 €

Bearbeitung: 14 Tage

Erforderliche Unterlagen: Antrag

Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)