Verkehrsraumeinschränkungen –Baustellen

1. Abschnitt

Gemäß § 45  Abs. 6 StVO gilt für die Einrichtungen von Baustellen die mit Verkehrsraumeinschränkungen auf dem Gehweg/der Fahrbahn/Parkplätzen (Wohnungsumzügen) dass  bei der Straßenverkehrsbehörde  Anträge zu stellen sind, wie die entsprechende Baustelle mit Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern sind. 

Gebühr:
 
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der z.Zt. gültigen Fassung, Gebührennummer 264 .
 
Bearbeitung:

Der Antrag ist 2 Wochen vorher schriftlich zu stellen.
Bei größeren Baumaßnahmen mit erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen 3 Monate vorher.

Erforderliche Unterlagen:
 
• Antragsformular mit Lageplänen einreichen
• Beifügen der erforderlichen Regelpläne/Verkehrszeichenpläne zur Prüfung.

 
Zusätzliche Hinweise:
 
Ausnahmen dürfen nur in dringenden Fällen, z.B. in Havarie Fällen (Rohrbruch; Straßeneinbruch..) zur Versorgung der Bevölkerung erteilt werden.
Gleichzeitig muss im Amt für Tief-Straßenbau und Grünflächen die Sondernutzungserlaubnis  nach dem Brandenburgischen Straßengesetz beantragt werden.

 
Antragstellung:
 
• unterschriebenes Antragsformular digital  oder in Papierform
 
Rechtsgrundlagen:
 
§ 45 Abs. 6
(RSA) Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen