Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder)

Informationen zum Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder)

Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder)

Haushaltssatzungen ab 2010 bis 2023/2024

Allgemeine Erläuterungen zur Haushaltssatzung

Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der/Die Kämmerer/in stellt den Entwurf der Haushaltssatzung auf und legt ihn dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung vor. Dieser leitet den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeindevertretung zu. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, darf sie erst nach Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden. Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so befindet sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung.

Kredite dürfen für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (Ermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren) bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung insoweit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, als in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung; er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Ist ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nicht möglich, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es wird von der Gemeindevertretung gesondert beschlossen und bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Das Haushaltssicherungskonzept ist Bestandteil des Haushaltsplans.

Rechtsgrundlagen:

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) enthält entsprechende Vorschriften zur Haushaltswirtschaft (§§ 63 ff.). Darüber hinaus sind in der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (KomHKV) Regelungen getroffen.

Zuständigkeit in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder):

Die Abteilung Finanzsteuerung ist verantwortlich für die Erstellung der jährlichen verwaltungsweiten Haushaltsplanung der Stadt Frankfurt (Oder) mit der Aufbereitung einer durch die Stadtverordneten beschlussfähigen Haushaltssatzung mit Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Investitionen sowie dessen Durchführung und Abrechnung.

Veröffentlicht werden:
• Haushaltssatzungen bzw. des aktuellen Entwurfs mit Haushaltsplan
• Jahresrechnungen
• Bilanzen
• Haushaltssicherungskonzept.

Interaktiver Haushalt

Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet mit dem Haushaltsentwurf 2023/2024 erstmalig eine neue und transparente Art der Darstellung aller Daten zum Haushalt mit dem sog. „Interaktiven Haushalt“.

Webbasiert wird in einer übersichtlichen Form das Zahlenmaterial zusätzlich grafisch aufbereitet. Dies ermöglicht allen mit nur wenigen Klicks die gewünschten Informationen komfortabel und detailliert aufzurufen.

Zudem bietet die Vergleichsdatenbank der IKVS die Möglichkeit verschiedenste Kennzahlen auszuwerten. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, die Unterlagen zum Haushalt als PDF-Dokumente herunterzuladen.

Die Bedienung der Anwendung ist in weiten Teilen intuitiv möglich. Das bereitgestellte Benutzerhandbuch gibt Ihnen einen Überblick über die Grundfunktionen des „Interaktiven Haushalts“.

Jahresabschlüsse der Stadt Frankfurt (Oder)

Beschreibung

Für die Abrechnung eines jeden Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss nach § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Dieser muss klar und übersichtlich sein.

Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.

Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Kontakt

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.