Widerspruch gegen die Weitergabe von Personendaten (Übermittlungssperren)

1. Abschnitt

Alle Einwohnenden der Stadt Frankfurt (Oder) haben das Recht der Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Gegen folgende Datenweitergabe können Sie eine Übermittlungssperre beantragen:
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Auskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Verfahrensablauf:
Der Widerspruch ist schriftlich unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, aktueller Meldeadresse und Unterschrift des Antragstellenden an:

Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Ordnung und Sicherheit
Abteilung Bürgerservice
Gruppe Bürgerbüro
PF 13 63
15203 Frankfurt (Oder)

zu senden oder vor Ort im Bürgerbüro einzureichen.

Rechtsgrundlagen: § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz, § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz, § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz