Hausmusik

1. Abschnitt

Das Musizieren ist grundsätzlich sowohl in einer Mietwohnung als auch in einer Eigentumswohnanlage zulässig. Zu beachten sind die tägliche Dauer des Musizierens, die einzuhaltenden Ruhezeiten und die Vermeidung von wesentlichen Lärmbelästigungen.