Automatenaufstellerlaubnis
1. Abschnitt
Wer Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der Gewerbebehörde der Stadt. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der PTB zugelassen ist. Sie kann mit Auflagen verbunden werden. Die Beantragung der Erlaubnis ist formblattgebunden und bei der Gewerbebehörde einzureichen.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie zwischen 180,00 € und 1.390,80 €, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.
Bearbeitung: 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- - Schriftlicher Antrag
- - Gültiges Personaldokument
- - Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- - Sachkunde- bzw. Unterrichtungsnachweis IHK
- - Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- - Führungszeugnis für Behörden, Beleg Art „O“ oder „P“
- - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- - Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- - Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- - Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug f. juristische Personen
Zusätzliche Hinweise:
Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt. Der Gewerbetreibende darf o.g. Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm schriftlich nach § 33c Abs.3 GewO bestätigt wurde, dass der Aufstellungsort Geeignet i.S. der gesetzlichen Vorschriften ist (Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes).
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: § 33 c Gewerbeordnung, Brandenburgisches Spielhallengesetz, Spielverordnung, Glückspielneuregulierungsstaatsvertrag
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.