Hilfe zur Gesundheit Erbringung

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Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Online-Terminvergabe Amt 50

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Frist

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Online-Terminvergabe Gesundheitsamt

Online-Terminvergabe Amtsärztlicher Dienst

Online-Terminvergabe Betreuungsbehörde

Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin



Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Dienstag        09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 16:00 Uhr