Schwangerschaftskonfliktberatung
1. Abschnitt
- Psychosoziale Beratung von Schwangeren im Schwangerschaftskonflikt (Abbruch)
- Einzelberatung, Paarberatung, Begleitung von Vertrauenspersonen während des Gesprächs möglich
- Soziale Beratung nach Schwangerschaftsabbruch möglich
Hinweis:
Rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (§ 219 StGB) ist die Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, Beratungsbescheinigung wird ausgestellt
Gebühr: keine
Terminvereinbarung erforderlich
Rechtsgrundlagen: § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit den §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).
Frau Kira Giese: Detailseite
Stadt Frankfurt (Oder)
Gesundheitsamt
Mitarbeiterin Örtliche Betreuungsbehörde und Schwangerschaftskonfliktberatung
Logenstraße 6
Oderturm
15230 Frankfurt (Oder)
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr