Schwangerschaftskonfliktberatung

1. Abschnitt

  • Psychosoziale Beratung von Schwangeren im Schwangerschaftskonflikt (Abbruch)
  • Einzelberatung, Paarberatung, Begleitung von Vertrauenspersonen während des Gesprächs möglich
  • Soziale Beratung nach Schwangerschaftsabbruch möglich

Hinweis: 
Rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (§ 219 StGB) ist die Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle, Beratungsbescheinigung wird ausgestellt


Gebühr: keine

Terminvereinbarung erforderlich

Rechtsgrundlagen: § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit den §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).


Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Dienstag        09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 18:00 Uhr

Donnerstag    09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13.00 - 16:00 Uhr

Online-Terminvergabe Gesundheitsamt

Online-Terminvergabe Amtsärztlicher Dienst

Online-Terminvergabe Betreuungsbehörde

Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin