Amtlicher Lageplan
1. Abschnitt
Zu den Bauunterlagen eines Bauvorhabens gehört nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung in der Regel ein amtlicher Lageplan. Im amtlichen Lageplan werden Tatbestände an Grund und Boden vor Baubeginn beurkundet.
Gebühr:
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
Kartenanwendung:
Zum Ein- und Ausschalten der Suchfunktion und weiteren Werkzeuge klicken Sie bitte in der Karte auf die Pfeile (>). Für weitere Informationen klicken Sie bitte in das entsprechende Grundstück.