Gutachterliche Stellungnahmen für das Sozialamt

1. Abschnitt

Bei Entwicklungsdefiziten oder -verzögerungen, geistigen und/ oder körperlichen bzw. Sinnesbehinderungen, kann einmal über eine Frühförderung oder über Fördermaßnahmen in einer Integrativen Kindertagesstätte entschieden werden.

Für beide Eingliederungshilfen erfolgt die Antragstellung über die Eltern. Hinweise und Beratung zur Antragstellung bekommen Sie im Gesundheitsamt. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch einen Arzt/ eine Ärztin des Gesundheitsamtes.

rechtliche Grundlage:

  • § 39 BSHG – über die Zuordnung zum Personenkreis

 Notwendige Unterlagen:

  • Vorsorgeheft

  • Impfausweis

  • falls vorhanden, fachärztliche Gutachten

Gebühren:

  • keine