Nebenwohnung, Anmeldung
1. Abschnitt
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- /ausziehen.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann im Bürgerbüro in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Bundesmeldegesetz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.