Fahrerlaubnis: Führerschein ab 17 Jahre
1. Abschnitt
Die Fahrerlaubnis wird auf schriftlichen Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt. Mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
Der Antragsteller muss:
- ordentlichen Wohnsitz in Frankfurt (Oder) nachweisen
- erforderliches Mindestalter erreicht haben
- zum Führen von Kfz geeignet und befähigt sein
- das Führen von Kfz in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 44,40 € zzgl. pro Begleitperson 13,30 €
Bearbeitung: 1 – 3 Monate
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Angabe zur ausbildenden Fahrschule
- Angabe der Prüforganisation ( TÜV oder Dekra) und des Ortes der praktischen Prüfung
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen oder Nachweis Erste Hilfe
- Fahrerlaubnis und Personalausweis oder Reisepass der Begleitpersonen
Zusätzliche Hinweise: Es ist zwingend bei Benennung mindestens 1 Begleitperson erforderlich. Begleitperson muss die Anforderungen nach § 48a Abs.4 bis 6 FeV erfüllen
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen:
- § 2 Abs. 2 und 6 Straßenverkehrsgesetz
- §§ 1 bis 25 und Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.