Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung

1. Abschnitt

Für das Führen bestimmter Kraftfahrzeuge reicht die allgemeine Fahrerlaubnis nicht aus, wenn sie zur Personenbeförderung eingesetzt wird. Es ist eine zusätzliche Erlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Diese wird für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.

Gebühr:
auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 42,60 € - 112,60  €

Bearbeitung: 4 – 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass ( Nachweis ordentlicher Wohnsitz und erforderliches Mindestalter)
• EU-Führerschein
• behördliches Führungszeugnis - persönliche Beantragung im Bereich Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder)
• ärztliche und augenärztliche Untersuchung sowie Leistungstest ( bei Verlängerung Leistungstest    
  erst ab 60 Jahre)
• Nachweis Ausbildung 1. Hilfe bei Personenbeförderung Krankenwagen.
• Nachweis Ortskundeprüfung für Taxi, Mietwagen, Krankenwagen

Zusätzliche Hinweise:
Zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastpersonenbeförderung ist  eine Ortskunde-prüfung für Taxi, Mietwagen und Krankenwagen erforderlich.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: § 48  der Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 5 und 6