Dienstbarkeiten (Wege-, Leitungsrechte, Abstandsflächen usw.); Bestellung

1. Abschnitt

Sie benötigen für zur Erschließung Ihres Grundstückes ein Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrecht (für Wasser, Abwasser, elektrischen Strom usw.) über ein städtisches Grundstück.

Gebühr: Gebühren werden nicht erhoben. Für den Wert der Dienstbarkeit ist vom Begünstigten eine Entschädigung zu zahlen. Die Nebenkosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Bearbeitung: Nach Antragseingang

Erforderliche Unterlagen:
  • Informationen zu Ihrer Person oder Gesellschaft
  • Grundstücksdaten (Adresse, Flur- und Flurstücksbezeichnung)
  • Flurkarte oder Lageplan mit Darstellung der beanspruchten Flächen
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.

Antragstellung: Schriftlich, formlos

Rechtsgrundlagen: Kommunalverfassung Brandenburg, BGB