Reisepass Verlust

1. Abschnitt

Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde 
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur 
  Identifikation

Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)