Reisepass Verlust
1. Abschnitt
Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur
Identifikation
Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)
Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Abteilung Bürgerservice: Detailseite
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Amt für Ordnung und Sicherheit
Marktplatz 1
Rathaus
15230 Frankfurt (Oder)
Kontakt
Frau Julia Grund: Detailseite
Gruppenleiterin Bürgerbüro
- Telefon: 0335 552-3330
- Fax: 0335 552-3398
- Kontaktformular
- Raum: 2.18
Zuständige Stelle
Amt für Ordnung und Sicherheit: Detailseite
Steffen Wenzek
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Goepelstraße 38
Stadthaus | Haus 1
15234 Frankfurt (Oder)