Beistandschaft
Informationen zur Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand für ein minderjähriges Kind mit den folgenden Aufgaben:
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil
Gebühr: keine
Bearbeitung: individuelle Bearbeitungszeit entsprechend des Einzelfalls
Erforderliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung bzw. schriftliche Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung mit Zustellnachweis
- Sorgerechtserklärung
- Scheidungsurteil
- Unterhaltstitel
- Schreiben über die Aufforderung zur Zahlung des Unterhalts und der Erbringung der notwendigen Nachweise zur Berechnung des Unterhalts an den barunterhaltspflichtigen Elternteils mit Zustellnachweis (Inverzugsetzung)
Ansprechpartnerinnen siehe links: Bitte orientieren Sie sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes
Zusätzliche Hinweise: vorherige Beratung empfehlenswert
Antragstellung: Antragsberechtigt ist der alleinsorgeberechtigte Elternteil sowie bei gemeinsamer elterliche Sorge, der Elternteil in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Rechtsgrundlagen: §§ 1712 ff BGB
Online-Terminvergabe Amt 50
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Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr