Hochzeit

Eheschließung

Allgemeine Informationen 

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzstandesamt. Diese kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen. Die Mindestanmeldezeit sollte zwei Wochen betragen.

Die Eheschließenden sollen die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer von beiden an der persönlichen Vorsprache beim Standesamt gehindert, so kann er seine/n Partner/in oder eine dritte Person ermächtigen, für ihn die Anmeldung vorzunehmen. 

Im Zusammenhang mit einer ggf. durch Auslandsbezug erforderlichen Antragstellung an das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel wird auf eine längere Bearbeitungszeit zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten aufmerksam gemacht. 

Besteht der Wunsch die Ehe im Ausland zu schließen, sind rechtzeitig Informationen über die notwendigen Dokumente und weiteren Umstände des jeweiligen Landes bei der zuständigen Botschaft/Konsularischen Vertretung einzuholen. Auch in diesen Fälle können sich die Eheschließenden an das Standesamt wenden. Manche Staaten fordern ein "Ehefähigkeitszeugnis", das durch das zuständige Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird. 

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt zu den allgemeinen Sprechzeiten. Es wird um telefonische Terminvereinbarung zur Anmeldung gebeten.

Gebühren:

Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen werden vom Standesamt Gebühren gemäß § 2 Abs. 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Gebührenordnung des Ministers des Innern erhoben.

Grundgebühr bei Anmeldung zur Eheschließung: ab 64 €

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen:

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten: 53 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 120 €

Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume:

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten: 144 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 180 € zzgl. der Nutzungsentgelte der alternativenTrauorte

Ausstellung einer Eheurkunde: 17 €
 
Ehefähigkeitszeugnis: ab 64 € 

Weitere Gebührenberechnungen können sich bei der Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten ergeben. Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann auf Wunsch Stammbücher in unterschiedlicher Ausführung und preislicher Höhe zur Verfügung stellen. 

Notwendige Unterlagen:                                                                                                                                                                                                                

Die notwendige Unterlagen können von Sachverhalt zu Sachverhalt sehr unterschiedlich sein.
Ein Beispiel, wenn:

  • beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Eheschließenden bisher verheiratet war bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat

dann sind zur Anmeldung der Eheschließung einzureichen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Frankfurt (Oder) hat oder die Ehe außerhalb von Frankfurt (Oder) geschlossen werden soll
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, wenn einer der Eheschließenden nicht in Frankfurt (Oder) geboren ist oder die Ehe außerhalb von Frankfurt (Oder) geschlossen werden soll

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in nachfolgenden Fällen über die genannten Unterlagen hinaus eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorher persönlich beim Standesamt:

  • eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Eheschließenden hat eine Vorehe geschlossen bzw. Lebenspartnerschaft begründet
  • eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden.

Rechtliche Grundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Online-Terminvergabe Bürgerservice

Termine und Außenstellen des Standesamtes für Eheschließungen

Termine:
Das Standesamt Frankfurt (Oder) bietet zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten an, Eheschließungen vorzunehmen.

• Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
• Freitag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Für das Jahr 2026 können aus personellen Gründen keine Eheschließungen an Samstagen angeboten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Trauorte:

 Kleist-Museum

Forsthaus am Helene-See

Insel Ziegenwerder

  • Gästeanzahl flexibel - Nutzungsentgelt 120 € zzgl. Umsatzsteuer (Schlechtwettervariante Trausaal im Rathaus)
  •  Ansprechpartner: Herr Liesener, Tel. Mobil: 0172/9547949. 

Seeterrasse Güldendorf

Helene-See

HeleneCamp

  • Kaminzimmer in der Kulturscheune: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 150 € bis 200 € zzgl. Umsatzsteuer
  • großer Festsaal in der Kulturscheune: Gästezahl flexibel - Nutzungsentgelt 150 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
  • Pavillon HeleneCamp: bis zu 80 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 340 € zzgl. Unsatzsteuer
  • Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
  • Pavillon Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 €
  • Ansprechpartner: Dirk Tietgen, Tel: (0335) 56604-0
  • Email: info@helenecamp.de


Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.