Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen nach Diebstahl
1. Abschnitt
Die Beantragung der Außerbetriebsetzung eines zugelassenen (oder kennzeichnungspflichtigen) Fahrzeugs kann durch:
- den Halter des Fahrzeugs oder
- durch eine Dritten erfolgen.
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) oder / und Anhängernachweis (ggf. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- Diebstahlsanzeige der Polizei zum gestohlenen Fahrzeug / Kennzeichen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- §§ 14, 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
2. Abschnitt
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.