Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Teaser

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Ansprechpunkt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Urheber