Objektbezogener Lageplan

1. Abschnitt

Im objektbezogenen Lageplan werden Inhalte, wie z.B. Grundrisse der geplanten baulichen Anlagen, Leitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen sowie Denkmäler dargestellt. Sie werden jedoch nicht mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Gebühr:
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Kostenangebot für diese Ingenieurleistung.

Bearbeitung:
Nach Antragseingang

Erforderliche Unterlagen:  
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.

Zusätzliche Hinweise: 
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.

Antragstellung: 
Schriftlich per Post,  E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt

Rechtsgrundlagen:

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung