Beglaubigung von einem Vereinigungsantrag

1. Abschnitt

Bei einer Vereinigung werden auf Antrag des Eigentümers im Grundbuch mehrere selbstständige Grundstücke zu einem Grundstück vereinigt. Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem Dokument:

Gebühr:
kostenfrei

Bearbeitung:
Nach Antragseingang

Erforderliche Unterlagen:  
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.

Zusätzliche Hinweise: 
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.

Antragstellung: 
Schriftlich per Post,  E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt

Rechtsgrundlagen:

Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)