Beglaubigung von einem Vereinigungsantrag
Informationen zur Beglaubigung eines Vereinigungsantrags
Bei einer Vereinigung werden auf Antrag des Eigentümers im Grundbuch mehrere selbstständige Grundstücke zu einem Grundstück vereinigt. Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem Dokument:
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen:
allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |