Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Baustellen, Aufstellen von Containern, Gerüsten usw.)

1. Abschnitt

Sondernutzungen auf öffentlichen Straße und Plätzen sind insbesondere:
  • Aufgrabungen
  • Das Aufstellen von Containern und Abfallbehältern 
  • Das Aufstellen von Gerüsten jeglicher Art
  • Das Betreiben von Baustellenzufahrten

Sondernutzungen wie : das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen soweit sie gewerblichen Zwecken dienen werden vom Amt für öffentliche Ordnung (Frau Bulla) bearbeitet.

Gebühr: Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder).

Die Sondernutzungssatzung mit Änderungen finden Sie hier:

1. Änderung

Bearbeitung: Nach Antragseingang, die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung schriftlich einzureichen.

Erforderliche Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis / Aufgrabegenehmigung, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.

Zusätzliche Hinweise:
Abhängig von Art und Umfang der Sondernutzung wird ein Beratungsgespräch bzw ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.

Antragstellung:
Schriftlich unter Verwendung des

zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis / Aufgabengenehmigung.

Rechtsgrundlagen:

  • § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)