Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Baustellen, Aufstellen von Containern, Gerüsten usw.)
1. Abschnitt
- Aufgrabungen
- Das Aufstellen von Containern und Abfallbehältern
- Das Aufstellen von Gerüsten jeglicher Art
- Das Betreiben von Baustellenzufahrten
Sondernutzungen wie : das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen soweit sie gewerblichen Zwecken dienen werden vom Amt für öffentliche Ordnung (Frau Bulla) bearbeitet.
Gebühr: Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder).
Die Sondernutzungssatzung mit Änderungen finden Sie hier:
1. Änderung
Bearbeitung: Nach Antragseingang, die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis / Aufgrabegenehmigung, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.
Zusätzliche Hinweise:
Abhängig von Art und Umfang der Sondernutzung wird ein Beratungsgespräch bzw ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich unter Verwendung des
Rechtsgrundlagen:
- § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)