Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Informationen und Beratung
Hier erhalten Eltern und Erziehende/Kinder/Jugendliche/Fachkräfte Informationen und Beratung zu verschiedenen Themenfeldern u.a. zu Fragen des gesetzlichen Jugendschutzes, Jugendmedienschutz, Eltern-Medien Beratung, Kinder im Netz, Suchtprävention, Extremismus, religiöse Gemeinschaften. Wir initiieren und unterstützen Veranstaltungen, die sich mit den Themen des präventiven Jugendschutzes beschäftigen, Kinder- und Jugendliche in ihrer Lebenskompetenz stärken sowie Eltern und Erziehende besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Die Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit obliegt der Ordnungsbehörde.
Informative Links
Allgemein:
- Zu Fragen des gesetzlichen und präventiven Jugendschutzes https://www.jugendschutz-aktiv.
- Informationsportal für Medienkompetenz https://www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de
- Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet https://www.jugendschutz.net
- Kinderschutzbund https://www.dksb.de
Taschengeldempfehlungen:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/taschengeld
Eltern: Elternratgeber für TV, Streaming & YouTube https://www.flimmo.de
Elternratgeber Mediennutzung https://www.schau-hin.info
Medien kindersicher: Portal informiert Eltern über technische Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps ihrer Kinder
https://Medien-kindersicher.de
Jugendliche: Online Beratung von jungen Menschen für junge Menschen zu Cybermobbing, WhatsApp-Stress & co
Infoportal mit vielen Tipps und Ideen rund um Smartphone, Tablets und Apps https://www.handysektor.de
Kinder:
Internetseiten für Kinder https://www.seitenstark.de
Medienportal mit verschiedenen Aktionsbereichen, Quizfragen und Internetführerschein
Suchmaschine für jüngere Kinder https://www.blinde-Kuh.de
Jugendmedienschutz
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) - Prüfung von Inhalten in Kinofilmen und DVDs, Entscheidung über Altersfreigaben https://www.fsk.de
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) - Prüfung von Inhalten in Computerspielen, Entscheidung über die Altersfreigaben https://www.usk.de
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) - Prüfung von Inhalten im Privaten Fernsehen, Entscheidung über Sendezeiten https://www.fsf.de
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter - Beratung der Anbieter und Mitgliedsunternehmen zum Jugendmedienschutz und zu Selbstverpflichtungen für Angebote im Internet - www.fsm.de/
weitere Institutionen
Jugendschutz.net Gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet
https://www.jugendschutz.net/
Internet-Beschwerdestelle - Gemeinsame Einrichtung der FSM und eco - Dachverband der Internetwirtschaft
https://www.inernet-beschwerdestelle.de
Ferienarbeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Es besteht ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Besonderheit: Während der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht stellt das JArbSchG Schülerinnen und Schüler unter den besonderen Schutz der gesetzlichen Vorschriften für Kinder (Kinderarbeitsschutzverordnung). Die Vollzeitschulpflicht beträgt in 10 Schuljahre. Grundsätzlich gilt: Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf insgesamt höchstens 20 Ferientage betragen. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zu addieren. Beispiel: Ein 16jähriger Junge, der 9 Schuljahre absolviert hat, darf während der Ferien für höchstens 4 Wochen arbeiten. Zwar ist er als 16jähriger bereits Jugendlicher. Da er noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, sind für ihn die gesetzlichen Vorschriften für Kinder einschlägig (s. § 5 Abs. 4 JArbSchG).
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII ,§14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)