Frankfurter Baulandstrategie
1. Abschnitt
Anlass
In Frankfurt (Oder) bewegten sich einige Stadtverordnetenanfragen, die seit Ende 2020 in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und ihren Fachausschüssen eingebracht wurden, mit der Frage, wie sich der Wohnungsmarkt in Frankfurt (Oder) entwickeln wird und wie durch eine vorausschauende wohnungswirtschaftliche Politik auf diese eingewirkt werden kann.
Ziel
Eine zentrale Bedeutung und wichtige Aufgabe der Kommune ist die Bereitstellung ausreichender Verfügbarkeit geeigneten Baulands. Um eine bedarfsgerechte, klimafreundliche und nachhaltige Wohnraumversorgung sowie Infrastrukturausstattung zu gewährleisten, bedarf es einer effizienten und transparenten Baulandstrategie.
Ein weiterer Handlungsansatz dieser kommunalen Baulandstrategie sind steigende Erschließungs-, Infrastruktur- und Energie(folge)kosten, sowie die Finanzierung der infrastrukturellen Ausstattung, vor allem mit Schulen und Kindertagesstätten in Zeiten der Haushaltssicherung.
Ihre Wechselwirkungen auf den Wohnungsmarkt bzw. auf den Mietzins oder Bodenpreis soll die Frankfurter Baulandstrategie berücksichtigen und hierauf regulierend einwirken.
Die Frankfurter Baulandstrategie dient dazu, die begrenzten Ressourcen optimal zu nutzen und eine ausgewogene städtebauliche Entwicklung zu fördern. Sie berücksichtigt soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte, um eine lebenswerte Umgebung für die Gemeinschaft zu schaffen.
Sie regelt in erster Linie die Aktivierung bzw. Neuausweisung von Wohnbaulandflächen.
Die Frankfurter Baulandstrategie verfolgt folgende Hauptziele:
- bauleitplanerische Vorbereitung von Flächen für eine quantitativ ausreichende Wohnversorgungausreichende Sicherung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum
- Stärkung einer, bestandsorientierten Innenentwicklung mit hoher städtebaulicher Qualität
- Angemessene Kostenbeteiligung des Planungsbegünstigten
- Reduzierung der wirtschaftlichen Risiken für die Stadt
- Steigerung der Eigentumsbildung insbesondere im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser
Ziel der Frankfurter Baulandstrategie ist es weiterhin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu entwickeln.
Leitbild
Städtebauliches Leitbild der Frankfurter Baulandstrategie ist die geordnete städtebauliche Entwicklung von „innen nach außen“. Unter der Prämisse einer städtebaulich-nachhaltigen Beurteilung der Wohnbauflächenpotenziale bezieht sich die Baulandstrategie auf folgende Punkte:
- Kompakte Stadt
- Stadt der kurzen Wege (fußläufig/ Verkehrsvermeidung)
- Integrierte Stadtentwicklung und Stadtumbau
- Innenentwicklung (Schutz des Freiraums)
- Stadtentwicklung von innen nach außen
- Verbesserung der sozialen Lagen und des Gemeinwesens
- Geringe Folgekosten (Soziale Infrastruktur, technische Infrastruktur, ÖPNV,)
- Stärkung Einzelhandel und Dienstleistungen
Grundsatzbeschluss 2024
Mit den zur Selbstbindung beschlossenen Grundsätzen (am 29.05.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) beschlossen) zur Frankfurter Baulandstrategie liegen transparente Grundlagen für Investoren und Entwickler (Planungsbegünstigte) vor. Existierendes Bauplanungsrecht – z.B. zum Baulückenschluss oder sogenannte Nachverdichtung durch Dachgeschossausbau, Anbauten oder Nutzungsänderungen bzw. existierende Bebauungspläne bleiben hiervon unberührt.
Die Frankfurter Baulandstrategie ersetzt kein Wohnraumversorgungskonzept, das detaillierte Aussagen zum zukünftigen Wohnraumbedarf (z.B. zu erforderlichen Wohnungsgrößen oder -ausstattung) treffen könnte.
Kernstück der Frankfurter Baulandstrategie ist die Festlegung, dass die bauleitplanerische Flächenentwicklung in einer geplanten Abfolge (Flächenrang) erfolgen soll. Ziel ist es hierbei, personelle und finanzielle Kapazitäten der Verwaltung (Verfahren, Gutachten) zur Entwicklung dieser Flächen zu konzentrieren. Gleichzeitig wird die Steigerung der städtebaulich-nachhaltigen Qualität durch eine Neubebauung in diesen Bereichen weitere Synergien u.a. was die Stadtqualität betrifft, erzeugen.
Kapazitäten
Nach Berechnungen des voraussichtlichen Bautyps (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) und der durchschnittlich zu erwartenden Baudichte errechnet sich in Frankfurt (Oder) in dieser Kategorie ein kurz- bis mittelfristig zu bebauendem Potenzial für ca. 2.918 Wohneinheiten. Circa 1.448 WE könnten davon im Geschosswohnungsbau und 1.470 als Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.
Die Potenziale an Bestandsgebäude, deren Ausbau (z.B. Dachgeschossausbau) oder Erweiterung (Nachverdichtung), sowie Umnutzungen (z.B. ehem. Büronutzung) sind hierbei nicht berücksichtigt. Weiterhin unberücksichtigt die Berechnung von Baulücken mit unter fünf WE sowie rechtskräftige Bebauungspläne und weiteres existierendes Bauplanungsrecht.
Die Baulücken sind im GEOPORTAL der Stadt Frankfurt (Oder) abrufbar.
Downloads
Frankfurter Baulandstrategie Teil 1 Grundsätze
Frankfurter Baulandstrategie Teil 2 Erläuterungsbericht
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr