Reisegewerbe
1. Abschnitt
Wer ein reisegewerbekartenpflichtiges Reisegewerbe ausüben möchte, bedarf gemäß Gewerbeorndung einer entsprechenden formblattgebundenen und schriftlich zu beantragenden Erlaubnis der Gewerbebehörde. Eine solche personengebundene und dienstleistungsbezogene Erlaubnis darf dem Schutz der Allgemeinheit/Verbraucher sowie dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen. Die besondere Erlaubnis kann mit Auflagen/Bedingungen versehen werden.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie wird eine Gebühr von 30,- bis 566,- EUR je nach Verwaltungsakt fällig, die bei Erhalt des Bescheides zu zahlen ist.
Zusätzliche Hinweise:
Überblick mit Reisegewerbekartenpflicht, Ausnahmen und Verboten im Reisegewerbe.
Reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeit:
- Feilbieten von Waren, Leistungen oder Aufsuchen von Bestellungen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart
- ohne Bestellung des Kunden
- Außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne Niederlassung Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten:
- Selbstgewonnene Erzeugnisse (z.B. Landwirtschaft, Imkerei)
- Abgabe von Milch bzw. Milcherzeugnissen (mit Erlaubnis nach § 4 Milch- und Margarinegesetz)
- Vermitteln von Versicherungs- oder Bausparverträgen (Versicherungsvermittler)
- Beratung über Versicherungen (Versicherungsberater)
- Wer im Besitz einer besonderen Erlaubnis im Sinne der Gewerbeordnung ist
- Vertrieb von Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufseinrichtung in kurzen Zeitabständen und an derselben Stelle nach Vorlage eines Tourenplans
- Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten.
Verbote im Reisegewerbe:
Vertrieb von:
- Giften, gifthaltigen Waren
- Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern
- Elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte
- Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilsscheinen auf Wertpapiere oder Lotterielose
- Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden.
Feilbieten und Ankauf von:
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen, Waren mit Edelmetallauflagen
- Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen Steinen und Perlen
Feilbieten von:
- Entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften
- Abschluss und Vermittlung von Rückkaufgeschäften
Antragstellung: Sollten Sie einer Reisegewerbekarte bedürfen, dann informieren Sie sich unter dem Stichpunkt Reisegewerbekarte (LINK !!!)
Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung
Sprechzeiten der Ämter
Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Ausländerbehörde
| Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr | Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich. |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr | Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich. |
Sprechzeiten Standesamt
Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.
Sprechzeiten Bauberatung
Bauberatung
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr (13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren) |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Friedhofsverwaltung
Friedhofsverwaltung
| Montag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag |
9:00 - 11:00 Uhr |
| Oder nach Terminvereinbarung. |
Sprechzeiten der Schiedsstellen
Schiedstelle I:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Schiedstelle II:
Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.