Gewerbezentralregister für Gewerbetreibende

1. Abschnitt

Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in der Gewerbebehörde eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bonn beantragen. Im Gewerbezentralregister werden wirksame Verwaltungs-/ Bußgeldentscheidungen, welche in Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung stehen, eingetragen. Bei der Gewerbebehörde wird der Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus d. Gewerbezentralregister gestellt, die Antragsbearbeitung erfolgt im Bundesamt für Justiz.

Gebühr:

13,00 € zu zahlen bei Beantragung (eine Bezahlung mit EC Karte ist möglich).

Bearbeitung:

In der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) sofort sowie im Bundesamt für Justiz Bonn ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Formloser Antrag mit den persönlichen Daten des Antragstellers, mit dem Grund der Beantragung (z.B. Erlaubnisverfahren) und dem Adressaten des Auszuges (z.B. direkt zu einer Behörde)

Antragstellung:

schriftlich oder persönlich

Rechtsgrundlagen:

Gewerbeordnung, Bundeszentralregistergesetz