Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung

1. Abschnitt

Auf Wunsch wird Ihnen eine Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Frankfurt (Oder) gemeldet sind.
Bei Bedarf kann auch eine Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. Aufenthaltsbescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden.

Gebühr: 5,00 EUR

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht

Antragstellung:  persönlich (in Ausnahmefällen auch durch Personen mit schriftlicher Bevollmächtigung)

Rechtsgrundlagen: § 18 Bundesmeldegesetz