Nebenwohnung, Abmeldung
1. Abschnitt
Sie haben in Frankfurt (Oder) eine Nebenwohnung angemeldet und geben diese auf.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Meldescheine sind im Bürgerbüro/Information und am Tresen Rathaus erhältlich)
- Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann im Bürgerbüro in Anspruch genommen werden.
Antragstellung:
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein.
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Meldegesetz
Sprechzeiten Bürgerbüro
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.