Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII

Informationen zur Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin berät und unterstützt unabhängig

  • Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahre) mit (drohender) Behinderung (geistig, körperlich, seelisch, mehrfach, Sinnesbeeinträchtigung) wohnhaft in Frankfurt (Oder) im Hinblick auf (mögliche) Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX/VIII)
  • deren Eltern
  • deren Betreuer
  • deren Personensorgeberechtigten
  • deren Erziehungsberechtigten

Was können Sie von der Verfahrenslotsin erwarten?

Beratung, Begleitung, Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Verwirklichung von Rechten auf Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • Erfassen von Anliegen und individueller Bedarfe
  • Informationen zur sozialen Gesetzgebung
  • Vermittlung von Ansprechpartnern
  • Beratung zu mögl. Hilfsangeboten
  • Beratung über Rechte und mögliche Ansprüche
  • Beratung, Unterstützung, Begleitung im Antrags-, Widerspruchsverfahren etc.
  • Unterstützung und Begleitung beim Umgang mit Behörden (auf Wunsch Teilnahme an Planverfahren, Begleitung bei Terminen usw.)

Wie berät bzw. unterstützt die Verfahrenslotsin?

  • freiwillig, unabhängig, vertraulich, kostenlos
  • ohne Antrag (ggfs. auch ohne Diagnosen)
  • zu jedem Zeitpunkt im Verfahren
  • Kontakt, wie von Ihnen gewünscht (beim Amt für Jugend und Soziales, bei Ihnen Zuhause, telefonisch, in Beratungszentren)

Online-Terminvergabe