Fischerprüfung ablegen

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Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen.

Volltext

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung (Anglerprüfung) ablegen und bestehen. Die Prüfung können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) oder bei anerkannten Stellen ablegen.

Die Termine für die Anmeldung zur Fischerprüfung (Anglerprüfung) sowie Tag, Uhrzeit und Ort der Prüfungen werden durch die zuständigen Stellen nach Bedarf festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Die Fischerprüfung (Anglerprüfung) ist eine schriftliche Prüfung in deutscher Sprache. Sie umfasst 60 Fragen, jeweils zwölf Fragen aus den Prüfungsgebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften. Die Fragen müssen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Fragen und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet wurden.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.

In bestimmten Fällen können Sie von der Prüfung befreit sein (siehe Hinweise / Besonderheiten).

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Antragsunterlagen
  • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
  • bei Minderjährigen zusätzlich Einverständniserklärung eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters

Kosten

Die Prüfungsgebühr einschließlich der Erteilung eines Zeugnisses beträgt 25,00 Euro.

Voraussetzungen

  • rechtzeitig und vollständig bei der zuständigen Stelle vorliegende Antragsunterlagen
  • vierzehntes Lebensjahr muss zum Zeitpunkt der Prüfung vollendet sein
  • Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr an die zuständige Stelle

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Fischereischeinprüfung (Anglerprüfung) an und entrichten die Prüfungsgebühr.
  • Wenn Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme.
  • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie bei der zuständigen unteren Fischereibehörde einen Fischereischein beantragen.
  • Das Prüfungszeugnis sollten Sie anschließend aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder ggf. bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

Rechtsbehelf

Bei nicht erteilter Zulassung oder nicht bestandener Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Die in Brandenburg abgelegte Fischerprüfung (Anglerprüfung) wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Sofern Ihr Wohnsitz nicht in Brandenburg liegt, sollten Sie sich vor Ablegung der Prüfung in Ihrem Heimatbundesland nach der Anerkennung erkundigen.

Sie sind von der Fischerprüfung (Anglerprüfung) befreit, wenn Sie:

1. eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen

2. eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben

3. als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

4. eine Fischereischeinprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben und dies nachweisen können.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Anglerprüfung sind die anerkannten Anglerprüfer verantwortlich.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.