Himmelslaternen

1. Abschnitt

"Unbemannte Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird." Das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen, auch Skyballons, Fluglaternen u.ä. genannt, ist im Land Brandenburg seit dem 04.02.2010 verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 €.

Rechtsgrundlagen: Ordnungsbehördliche Verordnung über den Betrieb von Fluglaternen (Fluglaternenverordnung - FluglatV)“ vom 02. Februar 2010