KITA-Fachaufsicht
Informationen zur KITA-Fachaufsicht
Kindertagesbetreuung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und dem Wohl und der Entwicklung der Kinder dienen. In der Stadt Frankfurt (Oder) gibt es dafür ein vielfältiges Angebot von Kindertagesstätten, -tagespflegestellen sowie Eltern-Kind-Gruppen. Das Amt für Jugend und Soziales ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe an der Fachaufsicht beteiligt, übernimmt die Praxisberatung für Angebote der Kindertagesbetreuung und steht Eltern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Gebühr: keine
Bearbeitung: nach Bedarf
Erforderliche Unterlagen: Formulare des Landesjugendamtes für Betriebserlaubnisverfahren
Zusätzliche Hinweise:
Das Landesjugendamt Brandenburg führt die Aufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45 bis 48 a SGB VIII und ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen: §§ 22 - 24, 69 SGB VIII/ § 20 AG-KJHG Brandenburg/Kita-Gesetz des Landes Brandenburg
Online-Terminvergabe Amt 50
-
Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
Mehr erfahren
-
Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
Mehr erfahren
-
Allgemeiner Sozialer Dienst
Mehr erfahren
-
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Mehr erfahren
-
Kindertagesbetreuung / Hort
Mehr erfahren
-
Unterhalt
Mehr erfahren
-
Wohnen und Asyl
Mehr erfahren
-
Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
Mehr erfahren
-
Elterngeld
Mehr erfahren
-
BAföG
Mehr erfahren
-
Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
Mehr erfahren
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr