Straßenreinigung

1. Abschnitt

Die Reinigung der öffentlichen Straße, Gehwege und Plätze wird in der Stadt auf der Grundlage der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung durchgeführt. Im Straßenverzeichnis kann jeder anliegende Grundstückseigentümer ablesen, wer zuständig ist. Die Reinigungsklassen sind der Anlage der jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.

Die Kontrolle der Anliegerpflichten erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung. Die Umlage der Gebühren erfolgt durch die Kämmerei.

Gebühr:

Die Gebührenhöhe ergibt sich nach den  Gebührensätzen je Meter Grundstücksseite entlang der erschließenden Straße als Jahresgebühr.

Rechtsgrundlagen:

§ 49a Brandenburgisches Straßengesetz

allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr