Unterhaltsberechnung
1. Abschnitt
Eltern sind ihren Kinder gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind nicht persönlich betreut, ist barunterhaltspflichtig.
Auch über die Volljährigkeit hinaus sind beide Elternteile ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Ein Unterhaltsanspruch besteht aber nur dann, wenn das volljährige Kind eine Ausbildung/ ein Studium absolviert. Die Berechnung für das volljährige Kind kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Jugendamt erfolgen.
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitung:
Bearbeitungszeit ca. 4 - 6 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
bei Nichtselbstständigen
- Lohn- u. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate,
- Bescheide über Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, ALG I, ALG II),
- Renteneinkünfte,
- Vermögensverhältnisse wie Grundbesitz,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung- u. Verpachtung
bei Selbständigen
- Gewinn- u. Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
- Bilanzen mit Nachweisen über die Privatentnahmen
- Einkommenssteuererklärungen und Bescheide des Finanzamtes
- Kranken-, Pflege- u. Rentenversicherung
Zusätzliche Hinweise:
Zur Berechnung des Unterhaltsanspruches eines volljährigen Kindes ist erforderlich, dass die Einkommensnachweise beider Elternteile erbracht werden. Ergänzend sind noch folgende Unterlagen beizufügen: Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag mit Nettoverdienstbescheinigung, BAB- bzw. Bafög- Bescheid, Immatrikulationsnachweis
Antragstellung:
- Der Elternteil, in dessen Haushalt das minderjährige Kind lebt und die Betreuung gewährleistet.
- das volljährige Kind
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1601 ff. BGB
- § 18 (1) SGB VIII
- § 18 (4) SGB VIII
zuständige Stelle:
Gruppenleiterin: A. Möbius Tel. (0335)5525111, Vertr. A. Rozanowske (0335)5525138
Ansprechpartnerinnen:
- B, E, H, R - A. Neuendorf Tel. (0335)5525134
- D, G, J, K - I. Klein Tel. (0335)5525137
- C, F, I, S, T, U, X - Z - I. Hennig Tel. (0335)5525112
- A, M, N, O, P, Q, V, W, de, van, von - S. Köhler Tel. (0335)5525139
- L - A. Rozanowske Tel. (0335)5525138