Fahrerlaubnis: Mehrfachtäter-Punktsystem; Maßnahmen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis

1. Abschnitt

Alle im Verkehrszentralregister zu erfassenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind nach dem Punktsystem zu bewerten und entsprechend Maßnahmen einzuleiten. Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem.

Maßnahmen

1 bis 3 Punkte Vormerkung
4 bis 5 Punkte

Ermahnung

Hinweis auf die Möglichkeit des Abbaus von einem Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar

6 bis 7 Punkte

Verwarnung

Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, jedoch ohne Punkteabbau

8 Punkte Entzug
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 17,90 €  – 194,30 € 

Zusätzliche Hinweise: Keine

Rechtsgrundlagen:
  • §§ 4 und 28 Straßenverkehrsgesetz
  • §§ 35 bis 47 Fahrerlaubnis- Verordnung