Teilungsvermessung
1. Abschnitt
Bei einer Teilungsvermessung wird die Lage der neuen Grenzen nach den Angaben der Grundstückseigentümer und der weiteren Beteiligten und unter Beachtung maßgeblicher Vorschriften und Unterlagen ermittelt. Die neuen Grenzpunkte werden durch Grenzzeichen in der Örtlichkeit dauerhaft gekennzeichnet. In einem Grenztermin werden alle Beteiligten über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichtet. Hier haben sie auch Gelegenheit, alle notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben.
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung
Bearbeitung:
Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zur Aufnahme des Antrags werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Für den Nachweis der Antragsberechtigung benötigen Sie ein gültiges Personaldokument sowie gegebenenfalls geeignete Nachweise Ihrer Berechtigung am Antragsflurstück.
Zusätzliche Hinweise:
Ein persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder direkt beim zuständigen Bearbeiter im Katasteramt
Rechtsgrundlagen: