Krankenhaushygiene

1. Abschnitt

Die Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention. Dazu gehören hygienische Maßnahmen zum Patienten- aber auch zum Personalschutz.

Dazu gehören neben den Krankenhäusern selbst, auch Einrichtungen, in denen medizinische Tätigkeiten durchgeführt werden, wie z.B.: 

  • Ambulante Pflegedienste
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Ambulantes Operieren ( Hygiene-Empfehlung Endoskope )
  • Physiotherapie
  • Heilpraktikerpraxen
  • vergleichbare Einrichtungen

Eine einfache und wichtige Maßnahme stellt u.a. die ausreichende Desinfektion der Hände dar - Hinweise finden Sie hier Aktion “saubere Hände“

Die gesetzliche Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz aber auch die Hygiene-VerordnungLand Brandenburg.

allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung

Allgemeine Sprechzeiten

Dienstag 09:00​ - 12:00 Uhr​ und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

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