Außenstarts- und landungen von Luftfahrzeugen

1. Abschnitt

Gilt in der Regel für Hubschrauberstarts und -landungen außerhalb von Flugplätzen. Zur Erteilung der entsprechenden Erlaubnis benötigt die zuständige obere Luftfahrtbehörde (hier: gemeinsame obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) eine durch den Antragsteller einzureichende Unbedenklichkeitserklärung der Kommune, in der der Start- und Landeplatz liegt. Gebühr: 20,00 €

Bearbeitung: 14 Tage

Erforderliche Unterlagen: Antrag

Zusätzliche Hinweise:  Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)